Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Der Kontrollrat verfügt wie folgt:
1. Allen vor der Kapitulation in Deutschland bestehenden sportlichen, militärischen oder paramilitärischen athletischen Organisationen (Klubs, Vereinigungen, Anstalten und anderen Organisationen) wird jede Betätigung untersagt, und sie sind bis zum 1. Januar 1946 spätestens aufzulösen.
2. Die Leitung und Weiterentwicklung aller militärischen athletischen Organisationen unter der deutschen Bevölkerung ist verboten. Dieses Verbot bezieht sich namentlich auf Flugübungen, Fallschirmabsprung, Segelflug, Fechten, militärische oder paramilitärische Ausbildung oder Vorführung, Schießen mit Feuerwaffen.
3. Die Ausbildung in athletischen Übungen militärischen oder militärähnlichen Charakters in Erziehungsanstalten, in öffentlichen oder politischen Organisationen, bei Handelsgesellschaften, in Fabriken und in allen anderen Organisationen sowie die Leitung derartiger Übungen ist verboten.
4.
5. Die Zonenbefehlshaber in Deutschland sind mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Direktive beauftragt.
Ausgefertigt in Berlin, den 17. Dezember 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von Lucius D. Clay, Generalleutnant, B. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorpsgeneral, und V. Sokolowsky, General der Armee, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 3 v. 31.1.1946 S. 49
Quelle: Eigener Bestand im Original
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