Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Der Kontrollrat verfügt wie folgt:
1. Der Kontrollrat übt seine gesetzgebende Gewalt in irgendeiner der folgenden Formen aus:
2. Ausfertigung der Urkunden des Kontrollrates:
3. Jede eingetragene oder veröffentlichte Urkunde des Kontrollrates muß als Überschrift das Wort "Kontrollrat" tragen, und als Proklamation, Gesetz, Befehl, Direktive oder Instruktion gekennzeichnet und mit einer laufenden Nummer versehen sein und ferner das Datum des Inkrafttretens tragen. Wo immer möglich, soll ein kurzer Titel angeführt werden.
4. Der Hauptsekretär oder ein von ihm bevollmächtigter Stellvertreter kann die Richtigkeit von Abschriften von Proklamationen. Gesetzen, Befehlen, Direktiven oder Instruktionen sowie von Auszügen aus denselben beglaubigten und beglaubigte Abschriften dieser Urkunden aushändigen.
Ausgefertigt in Berlin, den 22. September 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von B. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. Sokolowsky, General der Armee, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 3 v. 31.1.1946 S. 38
Quelle: Eigener Bestand im Original
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