Das war die DDR

Direktive Nr. 10 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 22. September 1945

AB/KR Dtl. 1946 Nr. 3 v. 31.1.1946 S. 38

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Methoden der gesetzgebenden Tätigkeit des Kontrollrates

 

Der Kontrollrat verfügt wie folgt:

1. Der Kontrollrat übt seine gesetzgebende Gewalt in irgendeiner der folgenden Formen aus:

  1. Durch Proklamationen, die Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit für die Besatzungsmächte oder das deutsche Volk verkünden.
  2. Durch Gesetze, die zur allgemeingültigen Anwendung erlassen werden, soweit sie nicht anderes ausdrücklich bestimmen.
  3. Durch Befehle, falls der Kontrollrat Forderungen an Deutschland zu stellen hat, und diese nicht in Form eines Gesetzes erfolgen.
  4. Durch Direktiven für die Bekanntmachung der allgemeinen Absichten oder Entscheidungen des Kontrollrates in verwaltungstechnischen Angelegenheiten
  5. Durch Instruktionen, falls der Kontrollrat unmittelbare Forderungen an eine besondere Behörde zu stellen hat.

2. Ausfertigung der Urkunden des Kontrollrates:

  1. Proklamationen und Gesetze werden von den Mitgliedern des Kontrollrates unterzeichnet.
  2. Befehle werden von den Mitgliedern des Kontrollrates oder des Koordinationsauschusses unterzeichnet.
  3. Direktiven und Instruktionen werden von den Mitgliedern des Koordinationsausschusses unterzeichnet.
  4. In Abwesenheit eines Mitglieds des Kontrollrates oder des Koordinationsausschusses kann sein Stellvertreter für ihn unterzeichnen.

3. Jede eingetragene oder veröffentlichte Urkunde des Kontrollrates muß als Überschrift das Wort "Kontrollrat" tragen, und als Proklamation, Gesetz, Befehl, Direktive oder Instruktion gekennzeichnet und mit einer laufenden Nummer versehen sein und ferner das Datum des Inkrafttretens tragen. Wo immer möglich, soll ein kurzer Titel angeführt werden.

4. Der Hauptsekretär oder ein von ihm bevollmächtigter Stellvertreter kann die Richtigkeit von Abschriften von Proklamationen. Gesetzen, Befehlen, Direktiven oder Instruktionen sowie von Auszügen aus denselben beglaubigten und beglaubigte Abschriften dieser Urkunden aushändigen.

Ausgefertigt in Berlin, den 22. September 1945.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von B. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. Sokolowsky, General der Armee, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 3 v. 31.1.1946 S. 38

Quelle: Eigener Bestand im Original

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Dieser Artikel ist auch als PDF verfügbar

Seite 368 von 389

Hier geht's zum Podcast "Eliten in der DDR" bei MDR.DE