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Der Kontrollrat beschließt, die Absätze 2 b) und 5 des Paragraphen 10 der Direktive durch folgenden Text zu ersetzen:
§ 10. 2. b): "Alle Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei, die der Partei beitraten oder als Mitglieder aufgenommen wurden vor dem 1. Mai 1937 oder zu einem früheren Zeitpunkt des Jahres 1937 wenn ein solcher durch einen Zonenbefehlshaber oder in Berlin durch die Alliierte Kommandantur bestimmt wird, oder die nicht nur nominelle Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei waren."
§ 10. 5: "Alle Personen, die zu irgendeiner Zeit Offiziere des SA-Führerkorps und SA-Unterführer bis herunter und einschließlich Scharführer waren, und alle Mitglieder, die der SA vor dem 1. Mai 1933 beigetreten sind."
Ausgefertigt in Berlin, am 16. November 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Änderung der Direktive Nr. 24 sind von P. A. Kurochkin, Generaloberst, F. A. Keating, Generalmajor, G. W. E. J. Erskine, Generalmajor, und C. Bapst, Brigadegeneral, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 12 v. 30.11.1946 S. 228
Quelle: Eigener Bestand im Original

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