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Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Folgende gesetzliche Vorschriften werden hiermit aufgehoben:
Dieses Gesetz ist anwendbar auf Erbfälle, die bei Verkündung dieses Gesetzes noch nicht endgültig geregelt sind.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, am 30. Oktober 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, und Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 11 v. 31.10.1946 S. 220
Quelle: Eigener Bestand im Original
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