Direktive Nr. 41 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 17. Oktober 1946
AB/KR Dtl. 1946 Nr. 11 v. 31.10.1946 S. 213
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Lohnerhöhungen im Kohlenbergbau
Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:
- Die Durchschnittslöhne in allen Kohlenrevieren sind bis zu 20 % zu erhöhen, um die Löhne in der Kohlenindustrie denen in der Metall- und chemischen Industrie und im Baugewerbe anzugleichen.
- Der Durchschnittslohn für Arbeiter unter Tage soll mindestens 15 bis 20% höher liegen als für Arbeiter über Tage, und der Durchschnittslohn für Hauer soll höher liegen als der für andere Arbeiter unter Tage.
- Der Prozentsatz der Lohnerhöhung für Lehrlinge soll denjenigen für schon länger beschäftigte Arbeiter unbedingt übersteigen.
- Die Gewerkschaften und die Vertreter der Grubenleitungen können in freier Vereinbarung Tarifverträge, die den Bestimmungen der obigen Paragraphen entsprechen, abschließen.
- Die neuen Lohnsätze sollen vor dem 1. Dezember 1946 in Kraft treten.
Ausgefertigt in Berlin, am 17. Oktober 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von R. Noiret, Divisionsgeneral, P. A. Kurochkin, Generaloberst, C. K. Gailey, Brigadegeneral, N. C. D. Brownjohn, Generalmajor, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 11 v. 31.10.1946 S. 213
Quelle: Eigener Bestand im Original
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