Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Zur Entscheidung von Verwaltungssachen werden Verwaltungsgerichte in den einzelnen Zonen und in Berlin wieder errichtet.
Die Verfassung und die Zuständigkeit dieser in den einzelnen Zonen in Durchführung dieses Gesetzes zu errichtenden Gerichte wie auch das von ihnen anzuwendende Verfahren sollen von den Zonenbefehlshabern und in Berlin von der Alliierten Kommandatura festgesetzt werden.
Die Verwaltungsgerichte sollen die Gesetze anwenden, die weder mit der Gesetzgebung noch mit den richtunggebenden Grundsätzen des Kontrollrat in Widerspruch stehen.
Die Zonenbefehlshaber und die Alliierte Kommandatura sind berechtigt, Ausführungsverordnungen zu diesem Gesetz zu erlassen.
Durch dieses Gesetz werden die unten aufgeführten deutschen Gesetzgebungsakte aufgehoben:
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, am 10. Oktober 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Orginaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946 Nr. 11 v. 31.10.1946 S. 183
Quelle: Eigener Bestand im Original
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