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Um jede künftige Bedrohung seiner Nachbarn oder des Weltfriedens durch Deutschland unmöglich zu machen, und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß die I. G. Farbenindustrie sich wissentlich und in hervorragendem Maße mit dem Ausbau und der Erhaltung des deutschen Kriegspotentials befaßt hat, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:
Die gesamten in Deutschland gelegenen industriellen Anlagen, Vermögen und Vermögensbestandteile jeglicher Art, die am 8. Mai 1945 oder nach diesem Zeitpunkt im Eigentum oder unter der Kontrolle der I. G. Farbenindustrie AG. standen, sind hiermit beschlagnahmt, und alle diesbezüglichen Rechte gehen auf den Kontrollrat über.
Zwecks Kontrolle der beschlagnahmten industriellen Anlagen, Vermögen und Vermögensbestandteile, die ehemals der I. G. Farbenindustrie gehörten, wird ein Ausschuß gebildet; dieser besteht aus 4 Kontrollbeamten, die jeweils von ihren Zonenbefehlshabern ernannt werden. Grundsätzliche Richtlinien, auf die sich der Ausschuß namens des Kontrollrats geeinigt hat, werden in jeder Zone von dem Befehlshaber durch seinen Kontrollbeamten durchgeführt.
In bezug auf die industriellen Anlagen, Vermögen, Vermögensbestandteile und den Betrieb der I. G. Farbenindustrie AG. sollen durch den Ausschuß folgende Endziele verwirklicht werden:
Mit industriellen Anlagen, die nach dem Bericht des Ausschusses entweder für Reparationen oder für Zerstörung zur Verfügung stehen, wird in üblicher Weise verfahren.
Alle Handlungen und Maßnahmen, die bisher von den Zonenbefehlshabern und ihren Kontrollbeamten im Zusammenhang mit der Beschlagnahme, Verwaltung, Leitung und Kontrolle der I. G. Farbenindustrie AG. in ihren Zonen durchgeführt wurden, sind hiermit genehmigt, gebilligt und bestätigt.
Ausgefertigt in Berlin, den 30. November 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von G. Schukow, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, B. L. Montgomery, Feldmarschall, und P. Koenig, Armeekorps-General, unterzeichnet.)
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945 Nr. 2 v. 30.11.1945 S. 34
Quelle: Eigener Bestand im Original
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