Das war die DDR

Gesetz Nr. 3 des Kontrollrats der Alliierten Kontrollbehörde vom 20. Oktober 1945

AB/KR Dtl. 1945 Nr. 1 v. 29.10.1945 S. 23

Es folgt das Faksimile (originalgetreue Kopie) eines historischen Dokuments, das diese Webseite aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.

Erhöhung von Steuersätzen

 

Der Kontrollrat verordnet folgendes:

Artikel I

Die für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1945 festgesetzte Lohnsteuer wird hiermit im Wege einer außerordentlichen Maßnahme um 25 % erhöht.

Artikel II

Die Einkommensteuer (mit Ausnahme der Lohnsteuer) und die Körperschaftsteuer werden um 61/4 % der für das gesamte laufende Jahr festgesetzten Veranlagung erhöht.
Der volle Betrag der auf obige Weise errechneten Erhöhung wird vor dem 31. Dezember 1945 eingezogen.

Ausgefertigt in Berlin, den 20. Oktober 1945.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General, G. Schukow, Marschall der Sowjetunion, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und В. R. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)

 

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945 Nr. 1 v. 29.10.1945 S. 23

Quelle: Eigener Bestand im Original

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